SGF Group Luxemburg - Seite #18 - Deutsch Version

Rahmenbedingungen

- Bank Geheimnis

Bankgeheimnis und Vertraulichkeit

In Luxemburg ist die berufliche Schweigepflicht von Banken, Versicherungen und vor allem Treuhändern und Rechtsanwälten gesetzlich strengstens geregelt. Diese Schweigepflicht darf nämlich auf gar keinen Fall zur Verdeckung von Geldwäsche bei Geldern kriminellen Ursprungs verwendet werden.

Die SGF Group hält sich strengstens an die Pflicht zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeit in beruflichen Angelegenheiten. Als Treuhänder nach luxemburgischem Recht gelten für uns genaue rechtliche Vorschriften. Dies ist ein nicht zu unterschätzender Pluspunkt für den Finanzplatz Luxemburg.

Begünstigt vom gesetzlich geregelten freien Kapitalverkehr konnte der Finanzplatz im Laufe der Jahre die Palette seiner Aktivitäten beträchtlich erweitern. Heute finden sowohl Privatkunden als auch institutionelle Anleger dort das komplette Spektrum an Finanzdienstleistungen.

Seriöse und professionelle luxemburgische Bankiers garantieren ausländischen Anlegern Qualitätsservice, der auf ihre ganz spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist. Außerdem genießen Sie gesetzlich geregelte, absolute Vertraulichkeit.

Das Bankgeheimnis ist nämlich in der luxemburgischen Verfassung verankert. Nach Art. 458 des luxemburgischen Strafgesetzbuches kann jeder, der in seiner beruflichen Funktion zum Stillschweigen verpflichtet ist und diese Pflicht verletzt, mit Gefängnis von 8 Tagen bis zu 6 Monaten und einer Geldbuße bestraft werden.